Probetraining


§ 21 der Jugendordnung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes e.V.:

 

(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.

(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.

(3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken lassen, mit Ausnahme der Spieler, für die ein Gastspielrecht erteilt wurde.


Download
Freigabe Probetraining
Freigabe Probetraining FCN.pdf
Adobe Acrobat Dokument 21.8 KB
Download
Selbstauskunft
Bestätigung kein anderer Verein.pdf
Adobe Acrobat Dokument 50.0 KB


Anmeldung zum Probetraining

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.