§ 21 der Jugendordnung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes e.V.:
(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.
(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.
(3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken lassen, mit Ausnahme der Spieler, für die ein Gastspielrecht erteilt wurde.