Schiedsrichterregelung


  • Ist kein Schiedsrichter angesetzt bzw. erscheint der angesetzte Schiedsrichter nicht, müssen sich beide Spielpartner auf einen Spielleiter einigen. In diesem Fall hat in folgender Reihenfolge das Anrecht auf die Spielleitung:
    1. Ein neutraler Schiedsrichter mit gültigem SR-Ausweis;
    2. Ein vereinsangehöriger Schiedsrichter mit gültigem SR-Ausweis.
  • Trifft 1. nicht zu und sind bei 2. die Voraussetzungen bei Platz- und Gastverein gleich, so hat der Schiedsrichter des Gastvereins die Spielleitung zu übernehmen. 
  • Treffen 1. und 2. nicht zu, so hat zunächst der Gastverein das Vorrecht auf die Spielleitung. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, ist der Spielleiter von der Heimmannschaft zu stellen. Können sich beide Parteien nicht einigen und es kommt zu einem Spielausfall, wird ein Sportgerichtsverfahren beim Kreisjugendsportgericht eingeleitet.
  • Eine Wartezeit auf den Schiedsrichter entfällt.