Spielruhe


  • Das Spieljahr beginnt am 1. August eines jeden Kalenderjahres und endet mit dem Ablauf des 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres.
  • Pflichtspiele dürfen nicht angesetzt werden am Neujahrstag, Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und am 1. Weihnachtstag. 
  • Freundschaftsspiele dürfen nicht ausgetragen werden am Karfreitag, Allerheiligen und am Totensonntag. Am Volkstrauertag dürfen ab 13:00 Uhr Pflicht- und Freundschaftsspiele stattfinden.
  • Keine Juniorenmannschaft und kein Junior dürfen an einem Tag an mehr als einem Juniorenspiel bzw. Juniorenturnier teilnehmen.