Das Spieljahr beginnt am 1. August eines jeden Kalenderjahres und endet mit dem Ablauf des 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres.
Pflichtspiele dürfen nicht angesetzt werden am Neujahrstag, Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und am 1. Weihnachtstag.
Freundschaftsspiele dürfen nicht ausgetragen werden am Karfreitag, Allerheiligen und am Totensonntag. Am Volkstrauertag dürfen ab 13:00 Uhr Pflicht- und Freundschaftsspiele stattfinden.
Keine Juniorenmannschaft und kein Junior dürfen an einem Tag an mehr als einem Juniorenspiel bzw. Juniorenturnier teilnehmen.