Bei Spielverlegungen ist drauf zu achten, dass der Verlegungstermin vor dem angesetzten Termin liegt.
Bei kurzfristigen (d.h. nicht absehbaren) Absagen müssen die Spiele innerhalb von 14 Tagen nach dem angesetzten Termin nachgeholt werden.
Spielverlegungen müssen bis spätestens 5 Kalendertage vor dem eigentlichen Spieltermin beantragt werden.
Aus dem Spielverlegungsantrag muss der Grund der Verlegung hervorgehen
Bei terminlicher Verhinderung von Spielern sind Bescheinigungen der veranstaltenden Institution (Schule, Kirche, etc.) bei der Staffelleitung vorzulegen. Bei 11er-Mannschaften müssen vier;
bei 9er-Mannschaften müssen drei Spieler von der Veranstaltung betroffen sein, um ein Spiel wirksam absagen zu können.
Erkrankungen sind kein Spielverlegungsgrund. Etwas anderes gilt nur, wenn sie den Charakter einer Epidemie haben.
Spielverlegungen ab dem drittletzten Spieltag sind nicht mehr möglich, wenn hier eine Wettbewerbsverzerrung droht.