Spielverlegungen


  • Bei Spielverlegungen ist drauf zu achten, dass der Verlegungstermin vor dem angesetzten Termin liegt.
  • Bei kurzfristigen (d.h. nicht absehbaren) Absagen müssen die Spiele innerhalb von 14 Tagen nach dem angesetzten Termin nachgeholt werden.
  • Spielverlegungen müssen bis spätestens 5 Kalendertage vor dem eigentlichen Spieltermin beantragt werden.
  • Aus dem Spielverlegungsantrag muss der Grund der Verlegung hervorgehen
  • Bei terminlicher Verhinderung von Spielern sind Bescheinigungen der veranstaltenden Institution (Schule, Kirche, etc.) bei der Staffelleitung vorzulegen. Bei 11er-Mannschaften müssen vier; bei 9er-Mannschaften müssen drei Spieler von der Veranstaltung betroffen sein, um ein Spiel wirksam absagen zu können.
  • Erkrankungen sind kein Spielverlegungsgrund. Etwas anderes gilt nur, wenn sie den Charakter einer Epidemie haben.
  • Spielverlegungen ab dem drittletzten Spieltag sind nicht mehr möglich, wenn hier eine Wettbewerbsverzerrung droht.